Zulassung zum BVJ

Ein Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) ist offen für Jugendliche, die nicht älter als 17 Jahre alt sind (bzw. 21 Jahre für integrationsorientierte Klassen), die bisher erfolglos in der Lehrstellensuche waren und die gefördert werden wollen
• im Berufswahl-/Berufsfindungsprozess,
• beim Erlangen der Berufsreife,
• zum Festigen der schulischen Fertigkeiten.

In begründeten Fällen können auch Personen zum Berufsvorbereitungsjahr zugelassen werden, welche die Voraussetzungen nicht bzw. nur teilweise erfüllen.

Falls Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat.



Gut zu wissen


  • Download: Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
  • Download: Kosten
  • Jetzt anmelden und Karriere starten


    Wie läuft das Anmeldeverfahren?

    Gehen Sie so vor, wenn Sie sich für das Berufswahljahr an der BWS Uster anmelden wollen:

    • Sehen Sie sich das Video zur Online-Anmeldung an.
    • Vor der Registrierung vorbereiten:
      Zwingend:
      ☐ E-Mail-Adresse (Lernende/r)
      ☐ AHV-Nummer (siehe Krankenkassenausweis: 756.xxxx)
      ☐ Aktuelles Portrait-Foto in elektronischer Form, z.B. gutes Selfie (Format: jpg, gif, png)
      ☐ Kopie der Identitätskarte bzw. der Aufenthaltsbewilligung (Vorder- und Rückseite)
      ☐ Kopien aller Oberstufen-Zeugnisse (Vorder- und Rückseite, Zeugnisse müssen unterschrieben sein)
      ☐ Kopie des Zeugnisses 3. Oberstufe, 2. Semester bis spätestens 31. August dem Sekretariat abgeben

      Fallspezifisch:
      ☐ Falls Sie das intergrationsorientierte Profil SPRINT besuchen möchten: Einstufungstest Deutsch
      ☐ Bei Abbruch Lehre oder Mittelschule: BIZ-Empfehlungsschreiben für ein BVJ
      ☐ Falls Sie das BETRIEBLICHE Profil besuchen möchten: Praktikumsvertrag
      ☐ Falls Sie besondere Bedürfnisse haben (DaZ, IV, SportArtPlus etc.): Berichte, Nachweise u.a.

      Falls vorhanden:
      ☐ Kopie Eignungstests/Standortbestimmungen (Basic-Check, Multicheck etc.)
    • Beginnen Sie nun mit der Onlineanmeldung.
    • Die Stellungnahmen der Schulleitung sowie der Klassenlehrperson werden auch per Mail akzeptiert.
      Einfach das Mail ausdrucken und dem Aufnahmegesuch beilegen.
    • Das Aufnahmegesuch muss zuerst bei der von der Wohnsitzgemeinde bezeichneten Stelle (meistens die Schulverwaltung) eingereicht werden, bevor es von uns bearbeitet werden kann.

    Frequently Asked Questions

    Antworten zu häufig gestellten Fragen finden Sie hier.