Zulassung zum BVJ

Ein Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) ist offen für Jugendliche, die bisher in der Berufswahl nicht erfolgreich waren, auf der Lehrstellensuche sind und gefördert werden wollen:
• Im Berufswahlprozess,
• beim Erlangen der Berufsreife,
• im Festigen schulischer Lerninhalte.

Die obligatorische Schulzeit ist abgeschlossen. Der Eintritt muss spätestens im Schuljahr nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit erfolgen. Somit gilt das Angebot auch für Lehr- bzw. Gymiabbrecher*innen.

Zum integrationsorientierten Angebot sind Jugendliche zugelassen, welche das 21. Altersjahr am 31. Juli des Eintrittsjahres noch nicht vollendet haben.

Lernende im Berufswahlprozess sollten
• selbständig eine Berufswahl treffen können,
• den Unterricht in einer Regelklasse besuchen können,
• selbständig Schnupperlehren absolvieren können,
• selbständig Bewerbungsgespräche führen können,
• keine Selbst- oder Fremdgefährdung aufweisen
• oder pflegerische Betreuung mit entsprechenden Fachkenntnissen benötigen.

Jetzt anmelden und Karriere starten


  • Vor der Registrierung vorbereiten:

    Zwingend:
    ☐ E-Mail-Adresse (Lernende/r)
    ☐ AHV-Nummer (siehe Krankenkassenausweis: 756.xxxx)
    ☐ Aktuelles Portrait-Foto in elektronischer Form, z.B. gutes Selfie (Format: jpg, gif, png)
    ☐ Kopie der Identitätskarte bzw. der Aufenthaltsbewilligung (Vorder- und Rückseite)
    ☐ Kopien aller Sek-Zeugnisse (Vorder- und Rückseite, Zeugnisse müssen unterschrieben sein)

    Fallspezifisch:
    ☐ Falls Du in die Klasse WVT möchtest: Multicheck Wirtschaft & Admin
    ☐ Falls Du in die Klasse SPI möchtest: Einstufungstest Deutsch
    ☐ Falls Du in die Klasse BTR möchtest: Praktikumsvertrag (montags Schule, übrige Tage Praktikum)
    ☐ Falls Du besondere Bedürfnisse hast (IV, SportArt+ etc.): Berichte, Nachweise u.a.

    Falls vorhanden:
    ☐ Kopie Eignungstests/Standortbestimmungen (Stellwerkchecks 8 bzw. 9, Basic-Check, Multicheck, Sprachzertifikate etc.)

  • Beginne nun mit der Onlineanmeldung.
  • Stellungnahme beilegen
    Die Stellungnahmen der Schulleitung sowie der Klassenlehrperson werden auch per Mail akzeptiert.
    Einfach das Mail ausdrucken und dem Aufnahmegesuch beilegen.
  • Einreichung bei der Gemeinde
    Das Aufnahmegesuch muss zuerst bei der von der Wohnsitzgemeinde bezeichneten Stelle (meistens die Schulverwaltung) eingereicht werden, bevor es von uns bearbeitet werden kann.

Frequently Asked Questions

Antworten zu häufig gestellten Fragen finden Sie hier.