Zulassung zum BVJ: Kriterien
Ein Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) ist offen für Jugendliche,
die bisher in der Berufswahl nicht erfolgreich waren, auf der Lehrstellensuche sind und gefördert werden wollen:
• Im Berufswahlprozess,
• beim Erlangen der Berufsreife,
• im Festigen schulischer Lerninhalte.
Die obligatorische Schulzeit ist abgeschlossen. Der Eintritt
muss spätestens im Schuljahr nach Abschluss der
obligatorischen Schulzeit erfolgen. Somit gilt das Angebot
auch für Lehr- bzw. Gymiabbrecher*innen.
Zum integrationsorientierten Angebot sind Jugendliche
zugelassen, welche das 21. Altersjahr am 31. Juli des
Eintrittsjahres noch nicht vollendet haben.
In begründeten Fällen können auch Personen zum
Berufsvorbereitungsjahr zugelassen werden, welche die
Voraussetzungen nicht bzw. nur teilweise erfüllen.
Falls Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unser
Sekretariat.
Jetzt anmelden und Karriere starten
Im Moment sind alle Klassen gefüllt. Weitere Anmeldungen werden auf eine Warteliste gesetzt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte ans Sekretariat.Anmeldungen werden laufend entgegengenommen und in der Reihenfolge des Einganges und abhängig vom Platzangebot berücksichtigt.
- Sehen Sie sich das Video zur Online-Anmeldung an.
- Vor der Registrierung
vorbereiten:
Zwingend:
☐ E-Mail-Adresse (Lernende/r)
☐ AHV-Nummer (siehe Krankenkassenausweis: 756.xxxx)
☐ Aktuelles Portrait-Foto in elektronischer Form, z.B. gutes Selfie (Format: jpg, gif, png)
☐ Kopie der Identitätskarte bzw. der Aufenthaltsbewilligung (Vorder- und Rückseite)
☐ Kopien aller Oberstufen-Zeugnisse (Vorder- und Rückseite, Zeugnisse müssen unterschrieben sein)
☐ Kopie des Zeugnisses 3. Oberstufe, 2. Semester bis spätestens 31. August dem Sekretariat abgeben
Fallspezifisch:
☐ Falls Sie das intergrationsorientierte Profil SPRINT besuchen möchten: Einstufungstest Deutsch
☐ Falls Sie das BETRIEBLICHE Profil besuchen möchten: Praktikumsvertrag
☐ Falls Sie besondere Bedürfnisse haben (DaZ, IV, SportArtPlus etc.): Berichte, Nachweise u.a.
Falls vorhanden:
☐ Kopie Eignungstests/Standortbestimmungen (Basic-Check, Multicheck etc.)
- Beginnen
Sie nun mit der Onlineanmeldung.
- Die Stellungnahmen der
Schulleitung sowie der Klassenlehrperson werden auch per
Mail akzeptiert.
Einfach das Mail ausdrucken und dem Aufnahmegesuch beilegen. - Das Aufnahmegesuch muss zuerst bei der von der Wohnsitzgemeinde bezeichneten Stelle (meistens die Schulverwaltung) eingereicht werden, bevor es von uns bearbeitet werden kann.
Frequently Asked Questions
Antworten zu häufig gestellten Fragen finden Sie hier.
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Gibt
es eine Anmeldefrist?
Nein. Aufnahmegesuche können laufend eingereicht werden. Allerdings haben wir eine beschränkte Platzanzahl.
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Können
alle Lernenden nach der obligatorischen Schulzeit ein
Berufsvorbereitungsjahr absolvieren?
Grundsätzlich ja. Schulabgängern ist von ihrer Wohngemeinde ein entsprechendes Angebot anzubieten, wenn für diese Jugendlichen der direkte Übertritt in eine berufliche Grundbildung aufgrund von schulischem, sozialem oder persönlichem Förderbedarf (in Bezug auf den Berufswahl- bzw. Berufsfindungsprozess) nicht möglich ist.
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Können
Spitzensportler oder musisch begabte Jugendliche an der BWS
Uster speziell gefördert werden?
Ja. Die BWS Uster bietet Spezialsettings an. Voraussetzung ist ein Nachweis für die Hochbegabung (im Sportbereich z.B. Swiss Olympic Talent Card).
--> SportArt+ -
Kann
ich statt der 3. Sek. mein 9. Schuljahr an der BWS Uster
absolvieren?
Ja. Gemäss dem Volksschulgesetz des Kantons Zürich (§ 8) kann das letzte Jahr der Schulpflicht auch durch den Besuch eines Berufsvorbereitungsjahres erfüllt werden.
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Ist
das Berufsvorbereitungsjahr kostenlos?
Nein. Die BWS Uster wird hauptsächlich finanziert aus Beiträgen des Kantons und der Schulgemeinden (ca. 90%). Das Berufswahljahr ist aber auch für die Eltern kostenpflichtig (ca. 10%). Die aktuellen Kosten finden Sie unter «Gut zu wissen» als Download. --> siehe weiter oben
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Spielt
es eine Rolle in welcher Gemeinde ich wohne, wenn ich mich bei
der BWS Uster anmelden will?
Nein. Die BWS Uster bietet ihre unterschiedlichen Profile als freiwilliges Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) allen interessierten Gemeinden an.
Wer die Zulassungskriterien erfüllt (schulischer, sozialer oder persönlicher Förderbedarf in Bezug auf den Berufswahl- bzw. Berufsfindungsprozess) kann sich bei der BWS Uster anmelden. Falls Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat. -
Ich
wohne nicht im Kanton Zürich. Kann ich trotzdem ein
Berufswahljahr an der BWS Uster besuchen?
Ja. Wir nehmen Jugendliche aus der ganzen Schweiz auf.
Damit Lernende, welche die kantonalen Zulassungsvoraussetzungen für ein BVJ nicht erfüllen – z.B. nicht im Kanton Zürich wohnhaft sind – durch die Schule aufgenommen werden können, muss eine Kostengutsprache der Wohnsitzgemeinde für die vollen Kosten vorliegen (Gemeindeanteil plus Elternbeitrag plus Materialgeld plus Kantonsanteil). -
Wird
mein Klassenwunsch in jedem Fall berücksichtigt?
Leider nein. Wir versuchen Ihren Wunsch zu erfüllen, aber das ist nicht immer möglich (z.B. wenn die Klasse bereits voll ist). Die definitive Klasseneinteilung macht das Rektorat BWS Uster.
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Ist
die BWS Uster ein anerkannter Anbieter für Berufswahljahre?
Ja. Die BWS Uster ist vom Kanton Zürich akkreditiert. Mit dem Kanton Zürich vertreten durch die Bildungsdirektion (Mittelschul- und Berufsbildungsamt) besteht eine Leistungsvereinbarung. Die BWS Uster ist der Sekundarstufe Uster angegliedert.
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Ich
habe mich bei der BWS Uster angemeldet. Jetzt habe ich doch
noch eine Lehrstelle gefunden. Kann ich mich wieder abmelden?
Ja. Abmeldungen vom BVJ haben vor Schulbeginn schriftlich bzw. per Mail an sekretariat@bws-uster.ch zu erfolgen.
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Hat
die BWS Uster gleichzeitig wie die Sekundarstufe Uster Ferien?
Ja. Den Ferien- und Feiertagplan finden Sie unter dem folgenden Link. Über Anlässe, welche den ordentlichen Schulbetrieb tangieren, werden Sie zeitnah informiert.
--> Ferienplan der Sekundarstufe Uster