Zulassung zum BVJ: Kriterien

Ein Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) ist offen für Jugendliche, die bisher in der Berufswahl nicht erfolgreich waren, auf der Lehrstellensuche sind und gefördert werden wollen:
• Im Berufswahlprozess,
• beim Erlangen der Berufsreife,
• im Festigen schulischer Lerninhalte.

Die obligatorische Schulzeit ist abgeschlossen. Der Eintritt muss spätestens im Schuljahr nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit erfolgen. Somit gilt das Angebot auch für Lehr- bzw. Gymiabbrecher*innen.

Zum integrationsorientierten Angebot sind Jugendliche zugelassen, welche das 21. Altersjahr am 31. Juli des Eintrittsjahres noch nicht vollendet haben.

In begründeten Fällen können auch Personen zum Berufsvorbereitungsjahr zugelassen werden, welche die Voraussetzungen nicht bzw. nur teilweise erfüllen.
Falls Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat.



Gut zu wissen


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    Anmeldungen werden laufend entgegengenommen und in der Reihenfolge des Einganges und abhängig vom Platzangebot berücksichtigt.

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    • Vor der Registrierung vorbereiten:
      Zwingend:
      ☐ E-Mail-Adresse (Lernende/r)
      ☐ AHV-Nummer (siehe Krankenkassenausweis: 756.xxxx)
      ☐ Aktuelles Portrait-Foto in elektronischer Form, z.B. gutes Selfie (Format: jpg, gif, png)
      ☐ Kopie der Identitätskarte bzw. der Aufenthaltsbewilligung (Vorder- und Rückseite)
      ☐ Kopien aller Oberstufen-Zeugnisse (Vorder- und Rückseite, Zeugnisse müssen unterschrieben sein)
      ☐ Kopie des Zeugnisses 3. Oberstufe, 2. Semester bis spätestens 31. August dem Sekretariat abgeben

      Fallspezifisch:
      ☐ Falls Sie das intergrationsorientierte Profil SPRINT besuchen möchten: Einstufungstest Deutsch
      ☐ Falls Sie das BETRIEBLICHE Profil besuchen möchten: Praktikumsvertrag
      ☐ Falls Sie besondere Bedürfnisse haben (DaZ, IV, SportArtPlus etc.): Berichte, Nachweise u.a.

      Falls vorhanden:
      ☐ Kopie Eignungstests/Standortbestimmungen (Basic-Check, Multicheck etc.)
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    • Die Stellungnahmen der Schulleitung sowie der Klassenlehrperson werden auch per Mail akzeptiert.
      Einfach das Mail ausdrucken und dem Aufnahmegesuch beilegen.
    • Das Aufnahmegesuch muss zuerst bei der von der Wohnsitzgemeinde bezeichneten Stelle (meistens die Schulverwaltung) eingereicht werden, bevor es von uns bearbeitet werden kann.

    Frequently Asked Questions

    Antworten zu häufig gestellten Fragen finden Sie hier.